Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermietung der Ferienwohnung "Am Buchberg"

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet.

3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss

Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich bestätigt und damit die Buchung annimmt.

III. Leistungen und Zahlung

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

3. Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung an den Vermieter zu überweisen. Die Restzahlung ist bis spätestens bei der Anreise fällig.

Es werden ausschließlich Barzahlungen oder Überweisungen akzeptiert. Zahlungen mit EC- oder Kreditkarten bzw. Schecks sind nicht möglich.

IV. Rücktritt vom Vertrag

1. Der Rücktritt eines Gastes vom geschlossenen Belegungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu bezahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Bei einer Stornierung wird folgende Entschädigung in Rechnung gestellt:

bis zu 15 Tage vor dem Anreisetag 0 % des vereinbarten Preises,

14 bis 2 Tage vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises,

weniger als 2 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise 90 % des vereinbarten Preises.

Ausgenommen hiervon sind Einzelvereinbarungen, die schriftlich zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurden. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

3. Nimmt ein Gast die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch, hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Wohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wenn z. B. höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände wie Krankheit oder Unfall die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Der Vermieter kann ebenso vom Vertrag zurücktreten und das Mietverhältnis sofort zu kündigen, wenn die Wohnung vertragswidrig gebraucht wird (vgl. III., V. und VI.).

V. Belegung der Ferienwohnung

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich nach dem aktuellen Mietpreis richtet. Der Vermieter hat in diesem Fall zudem das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.

VI. Hausordnung

1. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.

2. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um Störungen zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

3. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten und Licht und technische Geräte auszuschalten.

4. Die Unterbringung von Haustieren in der Ferienwohnung ist mit Ausnahme von Hunden nicht erlaubt. Wird diesem Verbot zuwider gehandelt, kann eine Reinigungspauschale von bis zu 200 Euro in Rechnung gestellt werden. Die Unterbringung von Hunden in der Ferienwohnung bedarf der gesonderten Zustimmung des Vermieters.

5. In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200 Euro in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt.

6. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

7. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

8. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

VII. An- und Abreise

1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15 Uhr bzw. nach Absprache zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20.00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden.

2. Um die Schlüsselübergabe zu koordinieren hat der Gast den Vermieter spätestens ein Tag vor der Belegung zu kontaktieren. Meldet sich der Gast nicht und verpasst dadurch die Schlüsselübergabe, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung.

3. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

4. Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150 Euro verlangen. Diese wird dem Gast zurückgezahlt, wenn die Wohnung rechtzeitig geräumt und ohne Schäden hinterlassen wird.

5. Am Abreisetag hat der Gast die Wohnung bis spätestens 11 Uhr besenrein zu übergeben. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast den Anspruch auf eine Zusatzzahlung.

VIII. Haftung

1. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Störungen oder Mängel versucht der Vermieter unverzüglich zu beseitigen.

2. Gegenstände, die der Gast mit in die Wohnung bringt, gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Deshalb ist eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

3. Gäste haften für alle Schäden, die sie, ihre Mitreisenden oder Besucher in der Liegenschaft, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung verursacht haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser wenn es für die Vertragsabwicklung erforderlich wäre.

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Überweisung der Anzahlung akzeptiert.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rosenfeld, Deutschland.

4. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr Balingen, Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Balingen.

6. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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